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Staatsbürgerschaftsrecht

Seit Jahren beschäftige ich mich mit dem Bereich des Staatsbürgerschaftsrechts, berate Mandanten bezüglich der Antragsstellung auf Verleihung oder Beibehaltung der Staatsbürgerschaft und vertrete sie engagiert in allfälligen Verfahren vor Staatbürgerschaftsbehörden. Haben Sie rechtliche Fragen oder ein persönliches Anliegen im Staatsbürgerschaftsrecht, berate ich Sie gerne ausführlich und in einer verständlichen Sprache. Hierfür nehme ich mir gerne die Zeit, die es benötigt, um Klarheit zu schaffen.

Besonders das Recht auf Doppelstaatsbürgerschaft ist in Österreich sehr komplex und nur in Ausnahmefällen möglich. Als Rechtsanwältin für Staatsbürgerschaftsrecht unterstütze ich Sie bei der Antragsstellung – durch die Erarbeitung eines genauestens auf Ihre individuelle Situation zugeschnittenen Antrags auf Bewilligung der Doppelstaatsbürgerschaft.

Sie wollen die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen? Oder möchten Sie prüfen lassen, ob Sie überhaupt Anspruch auf Verleihung der Staatsbürgerschaft besitzen? Kontaktieren Sie mich für ein klärendes Erstberatungsgespräch; ich biete Ihnen einen guten Überblick über Ihre Optionen und die Voraussetzungen für die Einbürgerung. Als vertrauensvolle Rechtsanwältin in Salzburg helfe ich Ihnen in schwierigen Situationen rechtlich weiter!

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